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2013-10-26

Pacata non semper servanda sunt


Pacta sunt servanda  (Einmal geschlossene Verträge müssen eingehalten werdenwird häufig als Argument verwendet, wenn der Staat eine einseitige Änderung bei auf Lebenszeit abgeschlossene staatlich rechtsverbindliche Verträgen zu erwirken versucht.
Dennoch gibt es theoretisch Möglichkeiten diesem harten Rechtsgrundsatz zu umgehen.

pacta sunt servanda

und die Verträge werden auch eingehalten. 
Die Betreffenden erhalten vertragsgemäß ihre vertraglich zugesicherte staatliche Sonderpension. 
Der Staat erhebt jedoch eine Sonder-, Pensionssicherungs- oder Solidar-Abgabe auf höhere Pensionen über einer bestimmten Grenze. Dies ist wahrhaftig kein Eingriff in bestehende Verträge, sondern lediglich eine Steuer, die eine demokratisch legitimierte Regierung zwecks Steuerung und Finanzierung der Nachhaltigkeit des Staatshaushaltes einhebt. 

Steuern und Sonderabgaben auf Einkommen oder Pensionen haben nichts mit der Vertragserfüllung der juristisch einwandfreien vereinbarten Verträge zu tun. 
Die Steuer oder Abgabe wird wie bei anderen Steuern und Abgaben einfach gleich bei der Auszahlung eingehoben, damit die vertraglich begünstigten Pensionsbezieher nicht in Verlegenheit von Steuerhinterziehung kommen.

Knebelungsverträge können ausnahmsweise unwirksam sein 

Knebelungsverträge sind solche Verträge, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Vertragspartners im Ganzen oder in wesentlichen Teilen so sehr beschränken, dass dieser seine freie Selbstbestimmung verliert. Die Beurteilung, ob ein Knebelungsvertrag im Einzelfall vorliegt, richtet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten: Der Knebelnde muss nicht notwendig vorsätzlich gehandelt haben.

Merkmale eines Knebelungsvertrages
  • ungerechtfertigt lange Vertragsdauer
  • Entziehung oder übermäßige Beschränkung der Verfügungsbefugnis
  • starke Eingriffs- und Kontrollrechte des Vertragspartners
  • krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Liegt tatsächlich ein Knebelungsvertrag vor, so ist dieser sittenwidrig und damit nichtig. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein solcher Vertrag in der Regel rückabzuwickeln.

Checkliste: Knebelung
  • Liegt eine lange Vertragsdauer vor ?
  • Bestehen nur einseitige Kündigungsrechte ?
  • Gibt es hohe Abnahmeverpflichtungen ?
  • Werden sehr hohe Sicherheiten verlangt ?
  • Bestehen Wettbewerbsbeschränkungen ?
  • Liegen einseitige Eingriffs- und Kontrollrechte vor ?


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