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2012-06-07

Dekompilieren von Software um Spionage zu entdecken ist strafbar!?

Eigentlich ist bei closed source Ausspionieren von Kunden mittels der eigenen Software relativ gefahrloser, als bei OpenSource. Um Spionage-Routinen des Programms / der Bibliothek zu erkennen und zu beweisen muss man in vielen Fällen die vorhandene Software dekompilieren.


Das Untersuchen eines Programms auf vorhandene Spionage-Routinen einer gemieteten / geleasten / gekauften Software würde ich nicht unbedingt als die Schaffung interoperabler Schnittstellen sehen.
Also ist Dekompilieren auch zum Zweck der Sicherheit per Urheberrecht in Deutschland und Österreich verboten und kriminell, siehe:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69e.html 
http://www.jusline.at/40e_Dekompilierung_UrhG.html


Du als Kunde hast somit nicht das Recht gelieferte Software auf Ausspähroutinen per dekompilieren  zu untersuchen, daher die Frage:
Ist tracen des Netzwerktraffics eines Programmes auch bei Aufbrechen von SSL zur Analyse eigentlich gestattet?

2 Kommentare:

  1. Wenn du eine Einverständnis zur Datenweitergabe unterzeichnest (anklickst), ist ausspionieren komplett legal.

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  2. Aber sicher nicht alle Daten, sondern wahrscheinlich nur Daten, die im weitesten Sinne das Programm betreffen, nicht irgendwelche Dateninhalte oder Emails auf deinem Computer oder im Netzwerk.

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